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Frequently asked questions
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MUNDHYGIENE KRANKENKASSE
Ja, das ist möglich, aber es hängt von der Art der Behandlung und dem jeweiligen Zahnarzt ab. Wenn du die Mundhygiene bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt in Anspruch nimmst, musst du die Rechnung zunächst selbst begleichen.
Danach kannst du die Kosten zur Erstattung bei deiner Krankenkasse einreichen. Es ist wichtig, alle Belege und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um den Erstattungsprozess zu erleichtern.
Informiere dich im Voraus über die spezifischen Richtlinien deiner Krankenkasse, um Überraschungen zu vermeiden.
Deine Mundgesundheit ist wichtig – nutze die Möglichkeiten der Kostenerstattung und investiere in dein Lächeln!
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